Rechtliche
Grundlagen

Vertragsverletzung

Wer sein Fahrzeug auf einem Kundenparkplatz mit erkennbar ausgeschilderten Nutzungsbedingungen abstellt, geht ein Vertragsverhältnis zu den Bedingungen des Parkraumbetreibers ein. Schilder mit den Park-Bedingungen (AGB) weisen darauf hin, dass bei Verstößen gegen die Parkordnung z.B. durch Nichtziehen eines Parkscheins, Nichteinlegen der Parkscheibe oder Überschreitung der erlaubten Parkzeit eine Vertragsstrafe fällig wird.