Rechtliche
Grundlagen

Vertragsverletzung

Wer sein Fahrzeug auf einem Kundenparkplatz mit erkennbar ausgeschilderten Nutzungsbedingungen abstellt, geht ein Vertragsverhältnis zu den Bedingungen des Parkraumbetreibers ein. Schilder mit den Park-Bedingungen (AGB) weisen darauf hin, dass bei Verstößen gegen die Parkordnung z.B. durch Nichtziehen eines Parkscheins, Nichteinlegen der Parkscheibe oder Überschreitung der erlaubten Parkzeit eine Vertragsstrafe fällig wird.

Besitzstörung

Das unberechtigte Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Parkplatz von Wohnanlagen, Arztpraxen oder Fitness-Studios u.ä. stellt eine verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 BGB dar. Die Beeinträchtigung des Besitzes oder Eigentums des Parkplatzinhabers kann zu Schadenersatzansprüchen führen. Dazu zählen u. U. auch die Kosten der Halterermittlung. Aus dieser Besitzstörung Rechtsverletzung resultiert darüber hinaus ein Unterlassungsanspruch des Parkplatzinhabers, der mit einer Unterlassungserklärung des Störers erledigt werden kann.