„Würden Bußgeldbehörden sich einer Zusammenarbeit mit auslandserfahrenen Inkassounternehmen als Verwaltungshelfer bedienen, bestünde die große Wahrscheinlichkeit, dass ein Großteil der bislang einzustellenden Verfahren erfolgreich durchgeführt werden könnte. Somit würden positive Effekte für die kommunalen Haushalte eintreten.“
„Durch Kooperationsverträge könnten Bußgeldbehörden ausschließlich positive Effekte erzielen, sowohl für die Verkehrssicherheit, als auch für die kommunalen Haushalte, weil Verfahren nicht ins Leere laufen, sondern Sanktionen die Betroffenen erreichen würden.“
Prof. Dr. jur. Dieter Müller, Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten, Bad Dürrenberg
Zitat aus dem Rechtsgutachten zur Bewertung der Fragestellung „Einfordern von Bußgeldern aus der kommunalen Verkehrsüberwachung durch amtlich beauftragte Inkassounternehmen bei Betroffenen mit Wohnsitz im Ausland“ (2022)
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